Damit der Schaden bezahlt werden kann, für den man Haftung zu übernehmen hat!

Genau wie die Privathaftpflichtversicherung ist auch die Betriebshaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Doch Tatsache ist, dass man auch im gewerblichen Bereich für Schäden, die man anrichtet, haftbar ist.

Die Betriebshaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und reguliert, sofern sie zum Deckungsumfang gehören, berechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten.

Da derartige Schäden und Haftpflichtansprüche per Gesetz nicht beschränkt sind, sichert eine Betriebshaftpflichtversicherung die eigene Geschäftstätigkeit und damit auch die Existenz des Unternehmens.


Auszug aus meinem Produktangebot:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Pflichthaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung